Rechtsprechung
   LSG Bayern, 19.03.2018 - L 18 SO 10/18 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,40679
LSG Bayern, 19.03.2018 - L 18 SO 10/18 B ER (https://dejure.org/2018,40679)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19.03.2018 - L 18 SO 10/18 B ER (https://dejure.org/2018,40679)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19. März 2018 - L 18 SO 10/18 B ER (https://dejure.org/2018,40679)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,40679) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Leistungen, Grundsicherung, Bescheid, Beschwerde, Krankenversicherung, Mehrbedarf, Erwerbsminderung, Rente, Anordnungsgrund, Widerspruchsbescheid, Ablehnung, Behinderung, Krankheit, Anordnungsanspruch, Leistungen der Grundsicherung, laufende Leistungen, einstweiligen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Leistungen, Grundsicherung, Bescheid, Beschwerde, Krankenversicherung, Mehrbedarf, Erwerbsminderung, Rente, Anordnungsgrund, Widerspruchsbescheid, Ablehnung, Behinderung, Krankheit, Anordnungsanspruch, Leistungen der Grundsicherung, laufende Leistungen, einstweiligen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Mehrbedarf für eine aufwendige Ernährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 19.03.2018 - L 18 SO 10/18
    Dieser einfachgesetzliche und für den Richter grundsätzlich bindende (Art. 20 Abs. 3, 97 Abs. 1 GG) Prüfungsmaßstab ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - unter Berücksichtigung des Rechtsschutzziels, d.h. zur Verhinderung entsprechend schwerer und unzumutbarer, anders nicht abwendbarer Beeinträchtigungen (vgl. etwa BVerfG vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05, juris Leitsatz 2 a und Rn. 25 - 28; vom 06.02.2007, 1 BvR 3101/06 Orientierungssatz 2 - Verhinderung von schweren und unzumutbaren Nachteilen, speziell für den Leistungsanspruch der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung), aus verfassungsrechtlicher Sicht gegebenenfalls zu modifizieren.

    Im Rahmen des so verfassungskonform ausgelegten § 86b Abs. 2 SGG bedeutet dies zusammenfassend, dass die in die Eilentscheidung einzubeziehenden Abwägungselemente des prospektiven Hauptsacheerfolgs und der ohne Eilrechtsschutz drohenden Beeinträchtigungen nach Beeinträchtigungs- und Wahrscheinlichkeitsgraden im Rahmen einer offenen Abwägung vom Richter zu gewichten sind (vgl. dazu BVerfG vom 25.07.1996 - 1 BvR 638/96: eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage bei entsprechendem Anlass; BVerfG vom 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02, juris LS 4 und Rn. 9: besonders intensive und nicht nur summarische Prüfung bei mittelbarer Lebensgefahr; BVerfG vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05, juris Rn. 25: abschließende Prüfung bei möglicher Verletzung der Menschenwürde; BVerfG vom 06.02.2013 - 1 BvR 2366/12, juris Rn. 3 u. vom 06.08.2014 - 1 BvR 1453/12, juris Rn. 10: Pflicht, "desto intensiver (zu) prüfen, je gewichtiger die drohende Grundrechtsverletzung und je höher ihre Eintrittswahrscheinlichkeit ist").

    Unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des vorliegenden Falles, insbesondere des Verhaltens des AG, ist der AS trotz der im Verhältnis zur Gesamtleistung geringen Höhe des mit dem Eilantrag geltend gemachten Betrags (vgl. zur grundsätzlichen Zulässigkeit eines "Abschlags" im Eilverfahren BVerfG vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05, juris Rn 26; Krodel, a.a.O., Rn 511 m.w.N.) nach dem derzeitigen Stand der Dinge auch mit Blick auf den in Kürze ablaufenden Bewilligungszeitraum des Bescheides vom 07.07.2017 ein weiteres Zuwarten nicht zuzumuten.

  • BSG, 10.05.2011 - B 4 AS 100/10 R

    Arbeitslosengeld II - kein Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung -

    Auszug aus LSG Bayern, 19.03.2018 - L 18 SO 10/18
    Für eine Entscheidung über die Gewährung eines Mehrbedarfs gelten folgende Grundsätze: Voraussetzung für die Gewährung des Mehrbedarfs ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die eine Ernährung erfordert, deren Kosten aufwändiger sind als dies für Personen ohne diese Einschränkung der Fall ist (BSG vom 10.05.2011, B 4 AS 100/10 R juris Rn 16).

    Dabei verkennt der Senat nicht, dass die pauschalen Bescheinigungen des N zum Nachweis des Mehrbedarfs im Verwaltungsverfahren (und ggf. im gerichtlichen Hauptsacheverfahren) nicht ausreichen, um die dort zu fordernde an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit herbeizuführen (dazu BSG vom 10.05.2011, B 4 AS 100/10 R juris Rn 24).

  • BVerfG, 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06
    Auszug aus LSG Bayern, 19.03.2018 - L 18 SO 10/18
    Auch hier begegnet es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn sich die Fachgerichte bei der Beurteilung der Sach- und Rechtslage an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren, wenn sie die Sach- und Rechtslage abschließend prüfen (BVerfG vom 15.1.2007, 1 BvR 2971/06 juris Rn 14).
  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 48/12 R

    Sozialgeld - Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung - Laktoseintoleranz eines

    Auszug aus LSG Bayern, 19.03.2018 - L 18 SO 10/18
    Eine behördliche Ablehnung (nur) eines Teils der vom Anspruch möglicherweise umfassten Leistungen, z.B. eines Mehrbedarfs, ist ohne Aussage über die Höhe des Gesamtanspruchs rechtlich nicht möglich (LSG Niedersachsen-Bremen vom 11.12.2014, L 8 SO 106/14 B juris Rn 7.) Andererseits ist ohne eindeutige Erklärung der Behörde nicht von ihrem Willen auszugehen, sie habe abschließend für die Zukunft über den geltend gemachten Mehrbedarf entscheiden wollen (LSG Niedersachsen-Bremen, aaO, Rn 7 am Ende; vgl. auch BSG, Urteil vom 26.05.2011, B 14 AS 146/10 R juris Rn 15; vom 14.02.2013, B 14 AS 48/12 R juris Rn 9).
  • BSG, 10.11.2011 - B 8 SO 12/10 R

    Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung bzw Grundsicherung bei

    Auszug aus LSG Bayern, 19.03.2018 - L 18 SO 10/18
    Davon unabhängig kann der Betroffene den Streitgegenstand eines Klageverfahrens und in der logischen Konsequenz auch eines Eilverfahrens, das der Sicherung des in der Hauptsache geltend gemachten Anspruchs dient, zulässigerweise auf die Frage begrenzen, ob ein Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung zusteht (zur Abtrennbarkeit eines Anspruchs auf Berücksichtigung eines Mehrbedarfs BSG, Urteil vom 10.11.2011, B 8 SO 12/10 R, Rn. 11 m.w.N.; LSG Bayern vom 22.09.2015, L 8 SO 149/12).
  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 146/10 R

    Arbeitslosengeld II - Übernahme der Kosten für nicht verschreibungspflichtige

    Auszug aus LSG Bayern, 19.03.2018 - L 18 SO 10/18
    Eine behördliche Ablehnung (nur) eines Teils der vom Anspruch möglicherweise umfassten Leistungen, z.B. eines Mehrbedarfs, ist ohne Aussage über die Höhe des Gesamtanspruchs rechtlich nicht möglich (LSG Niedersachsen-Bremen vom 11.12.2014, L 8 SO 106/14 B juris Rn 7.) Andererseits ist ohne eindeutige Erklärung der Behörde nicht von ihrem Willen auszugehen, sie habe abschließend für die Zukunft über den geltend gemachten Mehrbedarf entscheiden wollen (LSG Niedersachsen-Bremen, aaO, Rn 7 am Ende; vgl. auch BSG, Urteil vom 26.05.2011, B 14 AS 146/10 R juris Rn 15; vom 14.02.2013, B 14 AS 48/12 R juris Rn 9).
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 64/06 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Regelleistung - Abschlag bei den

    Auszug aus LSG Bayern, 19.03.2018 - L 18 SO 10/18
    Vielmehr hat jeweils eine Einzelprüfung zu erfolgen, wenn der ernährungsbedingte Mehrbedarf nach Inhalt und Höhe streitig bleibt (BSG vom 27.02.2008, B 14/7b AS 32/06 R und B 14/7b AS 64/06 R; Empfehlungen, a.a.O.).
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 32/06 R

    Arbeitslosengeld II - Höhe und Anpassung der Regelleistung - Mehrbedarf für

    Auszug aus LSG Bayern, 19.03.2018 - L 18 SO 10/18
    Vielmehr hat jeweils eine Einzelprüfung zu erfolgen, wenn der ernährungsbedingte Mehrbedarf nach Inhalt und Höhe streitig bleibt (BSG vom 27.02.2008, B 14/7b AS 32/06 R und B 14/7b AS 64/06 R; Empfehlungen, a.a.O.).
  • BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 11/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Zusammenleben

    Auszug aus LSG Bayern, 19.03.2018 - L 18 SO 10/18
    Zu prüfen sind vielmehr alle Anspruchsvoraussetzungen über Grund und Höhe der Leistungen (sogenannter Höhenstreit, BSG vom 09.06.2011, B 8 SO 11/10 R juris Rn 13).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus LSG Bayern, 19.03.2018 - L 18 SO 10/18
    Für den Erfolg einer Regelungsanordnung ist jedoch stets ein sicherungsfähiges Recht des Antragstellers zu fordern (vgl. dazu ausdrücklich BVerfG vom 29.7.2003, 2 BvR 311/03 juris Rn 14).
  • LSG Bayern, 22.09.2015 - L 8 SO 149/12

    Zum Streitgegenstand bei Streitigkeiten über ernährungsbedingten Mehrbedarf

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2014 - L 8 SO 106/14

    Beschwerdewert; Laktasetabletten; Laktoseintoleranz; ernährungsbedingter

  • LSG Baden-Württemberg, 09.12.2008 - L 13 AS 4462/07

    Arbeitslosengeld II - kein Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung für Vollkost

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2011 - L 12 SO 592/10

    Sozialhilfe

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

  • BVerfG, 06.08.2014 - 1 BvR 1453/12

    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit im

  • BSG, 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG

  • BVerfG, 06.02.2013 - 1 BvR 2366/12

    Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) an Gewährung

  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

  • BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvR 378/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei "Die Grauen"

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.08.2003 - L 9 U 23/01

    Anspruch auf Rentenerhöhung wegen erheblicher Verschlimmerung der unfallbedingten

  • LSG Bayern, 27.12.2019 - L 8 SO 346/19

    Grundsicherung, Leistungen, Erwerbsminderung, Bewilligung, Prozesskostenhilfe,

    Andererseits kann zwar entsprechende Bekleidung tatsächlich fehlen und nicht vorhanden gewesen sein, aber es wird berücksichtigt, dass Aufwendungen für Bekleidung bei der Bemessung des Regelbedarfs berücksichtigt sind und daher zu fragen ist, ob Ansparungen für einen eventuellen Neubedarf an Bekleidung aus dem Regelsatz hätten vorgenommen werden können (vgl. BayLSG, Beschluss vom 19.03.2018 - L 18 SO 10/18 B ER - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht